Die Stadt Frankenberg/Sa. erlässt auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Sächsisches Polizeibehördengesetz (SächsPBG) i.V.m. § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz für den Freistaat Sachsen als Ortspolizeibehörde eine Allgemeinverfügung über das Mitbringen von alkoholischen Getränken und Glasflaschen oder Glasbehältnissen zum Weihnachtsmarkt.
Die öffentliche Bekanntmachung ist gemäß der Bekanntmachungssatzung der Stadt Frankenberg/Sa. veröffentlicht als elektronische Ausgabe der Bekanntmachungen am 25.11.2025 unter: https://www.frankenberg-sachsen.de/Aktuell/bekanntmachungen.
Pressestelle
Stadt Frankenberg/Sa.