Jeder Baum zählt...könnte man sagen.
Deshalb ist es mehr denn je keine gute Idee, einfach die Motorsäge herauszuholen und einen störenden Baum zu fällen – auch nicht, wenn es der eigene Garten ist.
Um den Baumbestand auf privaten Grundstücken zu erhalten, haben alle Kommunen und Kreise hierzulande Baumschutzverordnungen erlassen. Grundsätzlich ist es verboten, Bäume ohne Genehmigung zu fällen oder zu zerstören. Doch es gibt Sonderregelungen, die festlegen, unter welchen Bedingungen ein Baum auf einem Privatgrundstück gefällt werden darf.
Welche Vorschriften zu beachten sind, ist in den Gemeinden einzusehen und zu erfragen. Widerrechtliches Baumfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bestraft werden kann.
Auch in der Stadt Frankenberg/Sa. gibt es eine Baumschutzsatzung, in dieser wird geregelt unter welchen Bedingungen und vor allem wann Bäume gefällt werden dürfen. Diese Satzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik Bürgerservice / Satzungen.
Paragraf § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besagt, dass in der Zeit vom 1. März bis 30. September des Jahres das Baumfällen gesetzlich untersagt ist und schließt Privatgrundstücke mit ein. In diesem Zeitraum dürfen lediglich formgebende Schnitte durchgeführt werden oder Maßnahmen, die der Pflege von Pflanzen und Bäumen dienen.
Die Baumschutzsatzung Frankenberg/Sa. besagt, dass im Zeitraum von 01. Oktober eines Jahres bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres, mit Stellung eines Antrages auf Erteilung einer Baumfällgenehmigung, die Beseitigung von Gehölzen, nach festgelegten Bedingungen möglich ist. Einen Antrag auf Baumfällung kann nur vom Flurstückeigentümer selbst gestellt werden.
Die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik Bürgerservice / Formulare / Antrag auf Erteilung einer Baumfällgenehmigung.
Weitere Fragen können Sie auch telefonisch an den städtischen Bauhof (037206 – 2576) der Stadt Frankenberg/Sa. richten.
Jana Hilger
Sachbearbeiterin Garten- und Landschaftsbau
(Dipl. Ing. FH Landespflege- Landschaftsplanung
FLL-zertifizierte Baumkontrolleurin)