Im Landkreis Mittelsachsen besteht für die Entsorgung von Sperrmüll die Möglichkeit der Abholung mittels sogenannter „Sperrmüllkarte“. Bürger können entweder über die normale Sperrmüllkarte, welche zum Abfallkalender gehört oder online (www.ekm-mittelsachsen.de) die Abholung beantragen. Dazu gehört bei der Beantragung neben der Adresse auch die genaue Angabe der Art und Anzahl des sperrigen Abfalls und der genaue Abholort.
Nach Absendung des Antrages zur Abholung sperriger Abfälle muss der Termin durch den Entsorger bestätigt werden und der Abfuhrtag wird mitgeteilt. Erst dann darf der Sperrmüll an den Abholort – möglichst am Vortag - abgestellt werden.
Leider ist es oft zur Unsitte geworden, den Sperrmüll bereits Tage zuvor abzustellen und andere nutzen dies als Möglichkeit der Entsorgung von übrigen Müll. Dieser oftmals auch unzulässige Müll wird dann durch das Entsorgungsunternehmen nicht mit abgeholt und bleibt liegen. Die Abholung dieses liegengebliebenen Mülls ist nicht Aufgabe des städtischen Bauhofes, belastet die Stadtkasse und sieht zudem oftmals auch recht unschön aus.
Alle Abfälle, die nicht abgeholt wurden, sind unverzüglich zurückzunehmen und einer anderen gesonderten und zulässigen Entsorgung zuzuführen.
Hinweis: Sperrmüll wird durch den Entsorger nur im Zeitraum März bis November abgeholt.
Ramona Busch
Sachgebietsleiterin Bürgerservice - Ordnungsamt und Standesbeamtin