Ab Mai 2024 wird im Bereich „Am Körnerplatz“ die Parkordnung geändert. Mit der Aufstellung des Verkehrszeichens 290.01 (Beginn eines eingeschränkten Halteverbotes für eine Zone) ist das Parken "Am Körnerplatz", insbesondere vor der St.-Aegidien-Kirche verboten.
Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Halteverbot. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Be- oder Entladen. Für die gekennzeichneten Parkstände gegenüber der Volksbank Mittweida sind abweichende Regelungen durch das Verkehrszeichen 314 (Parken) und Zusatzzeichen Parken mit Parkscheibe getroffen worden. In diesem Bereich darf entsprechend der angeordneten Zeiten geparkt werden.
Pressestelle
Stadt Frankenberg/Sa.