Bei Kontrollgängen auf dem Friedhof Frankenberg wird immer wieder festgestellt, dass Gräber nicht gepflegt werden bzw. verwahrlost sind – sozusagen: „Begraben und Vergessen“.
Ungepflegte Gräber zeugen von wenig Respekt vor den Bestatteten und wenig Rücksichtnahme gegenüber den Empfindungen der anderen Friedhofsbesucher.
Ist der Zustand eines Grabes unhaltbar geworden, schreibt die Friedhofsverwaltung die Nutzungsberechtigten an mit der Forderung die Pflege des Grabes vorzunehmen. Geschieht dies nicht, begehen die Nutzungsberechtigten/Verantwortlichen eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
Lassen sie es nicht so weit kommen und denken sie an ihre Bestatteten. Geben sie ihnen ihren Respekt und Würde zurück.
Ihre Friedhofsverwaltung