Die Stadt Frankenberg/Sa. schreibt auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen die Stelle eines ehrenamtlichen „Friedensrichters" und die Stelle eines stellvertretenden „Friedensrichters" aus.
Auf der Grundlage des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes können folgende Streitigkeiten geklärt werden: Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, vermögensrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld, Bewahrung nachbarrechtlicher Belange. Ausgenommen sind erbrechtliche Angelegenheiten, Unterhaltsstreitigkeiten, Ehesachen, Betreuungssachen und Bürgschaften.
Die Ausübung des Amtes erfolgt ehrenamtlich für fünf Jahre, daher handelt es sich nicht um eine arbeitsrechtliche Einstellung.
Folgende persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Hiermit fordern wir interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich bei der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa., bis spätestens 30. September, für diese ehrenamtliche Tätigkeit schriftlich zu bewerben.
Weitere Anforderungen an die Person des Friedensrichters sind im Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes geregelt.
Nähere Auskünfte über das Amt des Friedensrichters erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 037206/641110.
Firmenich
Bürgermeister