Stadt Frankenberg Sachsen

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19.09.2023 - Ausschreibung zur Besetzung der Schiedsstelle

Die Stadt Frankenberg/Sa. schreibt auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen die Stelle eines ehrenamtlichen „Friedensrichters" und die Stelle eines stellvertretenden „Friedensrichters" aus.

Auf der Grundlage des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes können folgende Streitigkeiten geklärt werden: Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, vermögensrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld, Bewahrung nachbarrechtlicher Belange. Ausgenommen sind erbrechtliche Angelegenheiten, Unterhaltsstreitigkeiten, Ehesachen, Betreuungssachen und Bürgschaften.

Die Ausübung des Amtes erfolgt ehrenamtlich für fünf Jahre, daher handelt es sich nicht um eine arbeitsrechtliche Einstellung.

Folgende persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Alter 30 bis 70 Jahre
  2. Wohnsitz in Stadt Frankenberg/Sa., dem Bezirk der Schiedsstelle
  3. unbescholten und keine Beschränkung in der Verfügung des eigenen Vermögens
  4. die Person darf nicht:
    -als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt sein
    -das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausüben oder als Polizei- oder Justizbeamter tätig sein
    -Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt

 

Hiermit fordern wir interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich bei der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa., bis spätestens 30. September, für diese ehrenamtliche Tätigkeit schriftlich zu bewerben.

Weitere Anforderungen an die Person des Friedensrichters sind im Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes geregelt.

Nähere Auskünfte über das Amt des Friedensrichters erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 037206/641110.

 


Firmenich
Bürgermeister