Die Stadtverwaltung Frankenberg/Sa. sucht für die Amtsperiode 2024 bis 2028 Personen als Schöffinnen/Schöffen.
Die Bewerbung ist bis zum 28.04.2023 möglich.
Wahlverfahren und Kontaktadressen für die Bewerbung
Die Auswahl der Schöffen erfolgt über Vorschlagslisten, die im Jahr 2023 von den Stadtratsmitgliedern nach der Bewerbungsfrist beschlossen werden.
Interessenten können ihre Bewerbung an folgende Adresse richten:
Schöffen
Stadt Frankenberg/Sa.
Bürgermeister
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Jugendschöffe
Ihre Bewerbung ist bis zum 6. April 2023 möglich.
Das unterschriebene Formular kann in folgender Form eingereicht werden:
- per Post an die Adresse:
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Jugend und Familie
Jugendhilfe im Strafverfahren
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
- per E-Mail in eingescannter Form an die Mailadresse: juhis@landkreis-mittelsachsen.de
Für Nachfragen:
Abteilung Jugend und Familie
Referatsleiter Besondere Soziale Dienste
Andreas Köhler
Tel. 03731 799-6477
E-Mail andreas.koehler@landkreis-mittelsachsen.de
Aufgaben und Anforderungen an die Schöffentätigkeit
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch in der Stadt Frankenberg/Sa. werden dafür Bürgerinnen und Bürger gesucht, die am Amtsgericht Döbeln und Landgericht Chemnitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Kandidaten vor. In der zweiten Jahreshälfte 2023 wählt der Schöffenwahlausschuss aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen. Sie brauchen keine juristische Vorbildung. Ausgeschlossen von der Wahl sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, dessen Ausgang zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener können nicht als Schöffen gewählt werden.
Schöffen sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen sie gemeinsam mit der Berufsrichterin/dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheiden sie mit.
Schöffen benötigen soziale Kompetenz, d. h. sie sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus dem beruflichen Werdegang und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten darüber hinaus in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes eine gesundheitliche Eignung.
Bewerbungsunterlagen und Informationsmaterial
Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa. /Tourist-Information erhältlich bzw. stehen als Download bereit:
www.schoeffenwahl2023.de
www.schoeffenwahl.de
Pressestelle
Stadt Frankenberg/Sa.